Personenbezogene Daten - Sperrung beantragen
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Sperrung dieser Daten verlangen.
Nach einer Sperrung darf die verantwortliche Stelle diese Daten nur noch eingeschränkt nutzen oder übermitteln.
Hinweis: Sie haben nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Sperrung:
- gegenüber dem Landtag: nur soweit er in Verwaltungsangelegenheiten tätig wird
- gegenüber dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur außerhalb ihrer Prüfungstätigkeiten
- gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs