Abert, Christian
Bürgermeister
Sie können das Mitteilungsblatt der Vorwochen der Gemeinde Kolbingen online anschauen.
Wöchentlich erscheint das "donnerstags". Es ist das offizielle Amtsblatt der Gemeinde Kolbingen. Neben aktuellen Informationen der Gemeinde erfahren Sie auch ausführlich, was in den Vereinen und den Kirchen geplant, veranstaltet und vorbereitet wird.
Das Mitteilungsblatt besteht aus einem redaktionellen Teil und einem Anzeigenteil. Texte für den redaktionellen Teil mailen Sie auf das Rathaus. Für den Anzeigenteil ist der Primoverlag verantwortlich, weswegen Sie den Anzeigenauftrag direkt an den Verlag senden. Die Anzeige erscheint in den Amtsblättern von Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim mit Stadtteil Stetten, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o. E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf.
Das Mitteilungsblatt "Donnerstags" erscheint am Donnerstag jeder Woche.
Redaktionsschluss: Berichte müssen jeweils bis Dienstag, 8.00 Uhr auf dem Rathaus vorliegen. Änderungen des Redaktionsschlusses werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sie können das Mitteilungsblatt online bestellen!
Bezugspreis: 30,90 Euro jährlich
Verlag: Primo-Verlag 78329 Stockach-Hindelwangen, Postfach 1254.
Telefon: 077719317-11
E-Mail: info(at)primo-stockach.de
Private Anzeigen für den Inseratenteil des Mitteilungsblattes Kolbingen können wdirekt beim für den Druck des Mitteilungsblattes zuständigen Verlag "Primo" in Auftrag gegeben werden. Insbesondere Gewerbetreibenden und bereits registrierten Geschäftskunden wird empfohlen, die Anzeigen direkt über den Verlag zu schalten.
Abbestellungen können ausschließlich zum 30.6./31.12. eines Jahres ausgesprochen werden und müssen bis spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende/Jahresende dem Verlag in Textform (hierfür ausreichend z. B. E-Mail, SMS, Telefax, eingescannte PDF) vorliegen. Andere Laufzeiten sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Verlag möglich. Später eingehende Abbestellungen werden zum darauffolgenden Halbjahresende/ Jahresende berücksichtigt. Eine evtl. Rücküberweisung eines Teilbetrages erfolgt nicht. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich der Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann wie im vorgehenden Absatz beschrieben, kündbar.
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