Bebauungsplan-Vorentwurf vom 18.03.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
© Bebauungsplan-Vorentwurf vom 18.03.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
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Solarpark Ziegelhütte

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ziegelhütte“ in Kolbingen

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ziegelhütte“ in Kolbingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolbingen hat am 18. März 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ziegelhütte“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. In seiner Sitzung am 13.05.2024 wurden zudem der Vorentwurf  und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 18.03.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem  Kartenausschnitt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann „Bei der Ziegelhütte“ geschaffen werden.

Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich besitzt eine Flächengröße von ca. 2,4 ha.

Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als Intensivgrünland bewirtschaftet werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stehen die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ziegelhütte“ in der Fassung vom 13.05.2024 in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf der Homepage der Gemeinde Kolbingen zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ziegelhütte“ in der Fassung vom 16.05.2024 liegen darüber hinaus in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 bei der Gemeinde Kolbingen, Hauptstraße 3, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@kolbingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der zuvor genannten Zeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Kolbingen, den 13. Mai 2024

Bürgermeister Christian Abert