Personenbezogene Daten - Berichtigung beantragen
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser in einer Datei gespeicherten Daten verlangen.
Sind bei öffentlichen Stellen personenbezogene Daten in Akten falsch, können Sie verlangen, dass die speichernde Stelle dies vermerkt oder kennzeichnet.
Hinweis: Sie haben nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Berichtigung:
- gegenüber dem Landtag: nur soweit er in Verwaltungsangelegenheiten tätig wird
- gegenüber dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur außerhalb ihrer Prüfungstätigkeiten
- gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs
Hinweis: Unter Umständen reicht es auch aus, wenn die speichernde Stelle eine Gegendarstellung der betroffenen Person beifügt.