Rückwirkungsbeschluss; Wasser- und Abwassergebührensatzung
Die in der Wasser- und Abwassergebührensatzung der Gemeinde Kolbingen vom 01.12.2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.09.2018 festgesetzten Wasser- bzw. Abwassergebühren werden zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. der entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der o.g. Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgelegt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültige Berechnung erst im kommenden Jahr (2024) durchgeführt werden kann, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2024 erfolgen muss. Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Bestimmungen in der Wassergebühren- und Abwassergebührensatzung zu rechnen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 dem Rückwirkungsbeschluss zugestimmt.